Ich erkläre mich damit einverstanden, dass meine angegebenen Daten für die DSGVO-konforme Verarbeitung zum Zwecke der Erbringung der Hebammen-Dienstleistungen verarbeitet werden dürfen. Sofern noch keine Dienstleistungen erbracht wurden, kann diese Einwilligung jederzeit widerrufen werden. Wenn bereits Dienstleistungen erbracht wurden, werden die Daten lediglich zum Nachweis der korrekten Abwicklung der bisherigen Tätigkeit (z.B.: Dokumentation der Hebammenleistung, Abrechnung der Hebammenleistung) verwendet. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf verarbeiteten Daten nicht berührt.
Ihre Daten werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten für Dokumentation und Abrechnung (10 Jahre) unwiderruflich gelöscht. Ihre Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter - mit Ausnahme gesetzlicher Verpflichtungen wie der Abrechnung.
Ich verarbeite die Daten in Übereinstimmung mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kurse
1. Anmeldung/Vertragsabschluss
Ein Kurs bei der Hebamme Janka Kappen wird über die Onlineanmeldefunktion auf ihrer Hebamio-Minihomepage gebucht. Im Falle der Onlinebuchung erhält die Kursteilnehmerin eine Bestätigung über den Eingang der Buchung per E-Mail (Buchungsbestätigung). Der Vertrag zwischen der Hebamme Janka Kappen und der Kursteilnehmerin kommt mit Zugang der Buchungsbestätigung zustande.
2. Änderung/Absage des Kurses seitens der Hebamme
Die Hebamme behält sich vor, Zeit, Ort oder Kursleitung des Kurses zu ändern, sofern die Änderung für die Kursteilnehmerin zumutbar ist. Die Hebamme wird die Kursteilnehmerin im Falle einer Änderung rechtzeitig hierüber informieren.
Die Hebamme ist berechtigt, den Kurs aus wichtigen Gründen, wie etwa höherer Gewalt oder Erkrankung kurzfristig gegen volle Erstattung der ggf. bereits gezahlten Kurs-/Partnergebühren abzusagen. Die Hebamme wird sich bei Ausfall des gesamten Kurses oder einzelnen Kursterminen um einen Ersatztermin bemühen, kann diesen jedoch nicht garantieren.
Die Hebamme behält sich auch vor, den Kurs bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl kurzfristig gegen volle Erstattung der ggf. bereits gezahlten Kurs-/Partnergebühr abzusagen.
3. Abrechnungsdaten
Die Kursteilnehmerin verpflichtet sich dazu, ihre gesamten für die Abrechnung benötigten Daten wahrheitsgemäß der Hebamme zur Verfügung zu stellen und die Hebamme bei einer Änderung dieser Daten (wie z.B. Adresse oder Versicherungsdaten) rechtzeitig hierüber zu informieren. Falsch vorgelegte Informationen, wie zum Beispiel fehlerhafte Angaben bei der Krankenversicherung, können zu Folge haben, dass die Kursteilnehmerin die gesamte Kursgebühr selbst entrichten muss. Die Kursteilnehmerin verpflichtet sich ferner dazu, die Teilnahme der einzelnen Kursstunden durch ihre Unterschrift auf der durch die Hebamme vorgelegte Versichertenbestätigung zu quittieren.
4. Kursgebühren
Die Kursgebühren richten sich stets nach dem Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe inklusive dessen Anlagen und Zusatzvereinbarungen in der jeweils gültigen Fassung mit Blick auf § 134a Abs. 1d Satz 1 Nr. 1 SGB V, sowie bei Privatversicherten nach der Verordnung über Gebühren für Hebammenhilfe außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung für das Bundesland Bayern (HebGebV).
Für die ggf. anstehenden Gebühren erhält die Kursteilnehmerin bzw. ihre Begleitperson von der Abrechnungsfirma der Hebamme oder der Hebamme selbst eine Rechnung, welche sie per Überweisung zu begleichen haben.
4.1 Kursgebühren bei gesetzlicher Krankenversicherung
Die Kursgebühren werden bei einer gesetzlich versicherten Kursteilnehmerin von der Hebamme direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Dabei können versäumte Stunden nicht mit der Krankenkasse abgerechnet werden und müssen von der Kursteilnehmerin selbst entrichtet werden. Es ist unerheblich, aus welchem Grund die Teilnahme nicht erfolgte. Da die Kursstunden aufeinander aufbauen, ist es nicht möglich, eine Kursteilnehmerin während des laufenden Kurses durch eine andere zu ersetzen. In der Regel übernimmt die Krankenversicherung die Kursgebühren nur für einen Geburtsvorbereitungskurs pro Schwangerschaft (höchstens 14 Stunden) und nur für einen Rückbildungskurs pro Wochenbett (höchstens 10 Stunden), wenn dieser bis zum Ende des neunten Monats nach der Geburt abgeschlossen wird. Sollte die Kursteilnehmerin bereits einen anderen Kurs besucht haben oder einen Rückbildungskurs nach Ende des neunten Monats nach der Geburt besuchen wollen, kann sie diesen auf Selbstzahler-Basis buchen und muss die gesamte Kursgebühr selbst tragen (siehe Gebühren für gesetzlich Versicherte). Dies muss bei der Buchung mit angegeben werden.
4.2 Kursgebühren bei privater Krankenversicherung
Im Falle einer privaten Krankenversicherung zahlt die Kursteilnehmerin die Gebühren für den gesamten Kurs selbst und reicht die Rechnung eigenständig bei ihrer Krankenversicherung ein. Die Hebamme behält ihren Gebührenanspruch auch dann, wenn die Kursteilnehmerin einzelne Stunden versäumt. Es ist unerheblich, aus welchem Grund die Teilnahme nicht erfolgte. Da die Kursstunden aufeinander aufbauen, ist es nicht möglich, eine Kursteilnehmerin während des laufenden Kurses durch eine andere zu ersetzen. In der Regel übernimmt die Krankenversicherung die Kursgebühren nur für einen Geburtsvorbereitungskurs pro Schwangerschaft (höchstens 14 Stunden) und nur für einen Rückbildungskurs pro Wochenbett (höchstens 10 Stunden), wenn dieser bis zum Ende des neunten Monats nach der Geburt abgeschlossen wird. Sollte die Kursteilnehmerin bereits einen anderen Kurs besucht haben oder einen Rückbildungskurs nach Ende des neunten Monats nach der Geburt besuchen wollen, kann sie diesen auf Selbstzahler-Basis buchen und muss die gesamte Kursgebühr selbst tragen (siehe Gebühren für gesetzlich Versicherte). Dies muss bei der Buchung mit angegeben werden.
4.3 Partnergebühr
Die Partnergebühr bei einem Geburtsvorbereitungskurs muss selbst getragen werden und wird auch dann fällig, wenn die Begleitperson nicht am Partnerabend teilnimmt. Es ist unerheblich, aus welchem Grund die Teilnahme nicht erfolgte. Die Rückerstattung der Partnergebühr durch die Krankenversicherung muss von der Kursteilnehmerin bzw. ihrer Begleitperson selbst beantragt werden und kann nicht garantiert werden.
4.4 Auflistung der Kurs- und Partnergebühren
Geburtsvorbereitungskurs für Frauen:
Gesetzlich versichert: 117,04 €
Privat versichert: 234,08 €
Verpasster Kursabend: 16,72 €
Partnergebühr: 50,00 €
Geburtsvorbereitungskurs für Paare:
Gesetzlich versichert: 117,04 €
Privat versichert: 234,08 €
Verpasster Kursabend: 16,72 €
Partnergebühr: 130,00 €
Geburtsvorbereitungskurs für Paare am Wochenende:
Gesetzlich versichert: 117,04 €
Privat versichert: 234,08 €
Verpasste Kursstunde: 8,36 € pro 60 Minuten Kurseinheit
Partnergebühr: 130,00 €
Rückbildungskurs ohne Kind:
Gesetzlich versichert: 83,76 €
Privat versichert: 167,52 €
verpasste Kursstunde: 8,36 € pro 60 Minuten Kurseinheit
5. Rücktritt/Widerruf
Eine Absage des Kurses seitens der Kursteilnehmerin ist bis zu vier Wochen vor Kursbeginn möglich. Der Rücktritt/Widerruf bedarf in jedem Fall der Schriftform. Erfolgt der Rücktritt/Widerruf zu einem späteren Zeitpunkt, ist die volle Kurs- und Partnergebühr zu entrichten, wenn der Platz nicht durch eine andere Kursteilnehmerin besetzt werden kann. Eine vorzeitige Kündigung vor Kursende ist nicht möglich. Eine Kündigung nach § 626 und § 627 BGB ist nur möglich aus Gründen, die der jeweils andere Vertragspartner verursacht hat.
Von dieser Rücktritts-Regelung ausgenommen sind die Fälle, in denen das Kind bei einem Geburtsvorbereitungskurs schon vor Kursbeginn geboren wurde. Dies gilt jedoch nur, sofern innerhalb einer Frist von 14 Tagen (Geburtstag des Kindes) eine Kopie der Geburtsurkunde eingereicht wird. Kann ein festgebuchter Kurs kurzfristig durch einen stationären Klinikaufenthalt nicht wahrgenommen werden, kann durch Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung die Gebühr erlassen werden. Der Beitrag für die Begleitperson hingegen bleibt bestehen.
6. Haftung
Die Hebamme und das Baby&ElternZentrum haften nicht für Unfälle und Verletzungen, die im Zusammenhang mit dem Kurs entstehen. Die Hebamme und das Baby&ElternZentrum übernehmen auch für Gegenstände der Kursteilnehmerin keine Haftung.
Spotřebitelé mají právo na odstoupení od smlouvy za následujících podmínek: Spotřebitelem je každá fyzická osoba, která uzavírá právní transakci za účelem, který nelze převážně přičíst ani její obchodní nebo samostatné profesní činnosti. Praxe porodní asistentky/porodní asistentky upozorňuje účastníka na následující: Tuto smlouvu máte právo zrušit do 14 dnů bez udání důvodů. Výpovědní lhůta je 14 dnů ode dne uzavření smlouvy. Abyste mohli uplatnit své právo na odstoupení od smlouvy, musíte o svém rozhodnutí odstoupit od této smlouvy informovat porodní asistentku prostřednictvím jasného prohlášení (například dopisem zaslaným poštou nebo e-mailem). Aby byla dodržena lhůta pro odstoupení od smlouvy, postačí, když zašlete oznámení o uplatnění práva na odstoupení od smlouvy před uplynutím lhůty pro odstoupení od smlouvy.
Důsledky odvolání
Porodní asistentka/praxe porodní asistentky musí neprodleně vrátit všechny přijaté platby od účastnice, nejpozději však do 14 dnů ode dne, kdy bylo doručeno oznámení o odvolání. Pokud účastník požádal o zahájení služby během lhůty pro zrušení, musí účastnice zaplatit praxi porodní asistentky přiměřenou částku, která odpovídá podílu služby, která byla do tohoto okamžiku využita.