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Behandlungsunterlagen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Geburtsvorbereitungs- und Rückbildungskurse der Hebamme Janka Pfromm-Kappen
Stand: 04.10.2026
1.Geltungsbereich und Vertragsschluss
Diese AGB gelten für alle von der Hebamme Janka Pfromm-Kappen – nachfolgend „Hebamme“ – angebotenen Geburtsvorbereitungs- und Rückbildungskurse.
Die Anmeldung erfolgt online über die Anmeldefunktion auf der Hebamio-Minihomepage der Hebamme. Nach der Kursanmeldung erfolgt die Bearbeitung der Daten durch die Hebamme. Im Anschluss erhält die Kursteilnehmerin eine Buchungsbestätigung per E-Mail. Der Vertrag über die Teilnahme am jeweiligen Kurs zwischen der Hebamme Janka Pfromm-Kappen und der jeweils angemeldeten Kursteilnehmerin kommt mit Zugang der Buchungsbestätigung zustande. Die Kursbeschreibung (siehe Hebamio-Minihomepage) bestimmt die Art des Kurses, den Kursort und die wahrzunehmenden Termine.
2. Rechtsgrundlagen und Leistungsumfang
Gesetzlich versicherte Kursteilnehmerinnen haben gemäß § 24d S.1 i.V.m. § 24c Nr.1 SGB V während der Schwangerschaft, bei und nach der Geburt Anspruch auf Hebammenhilfe. Die Leistungen richten sich nach dem jeweils geltenden Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 134a Abs. 1 SGB V sowie dessen Anlagen und werden im vorgesehenen Umfang direkt mit der gesetzlichen Krankenversicherung der Kursteilnehmerin abgerechnet.
Privat versicherte Kursteilnehmerinnen erhalten von der Abrechnungsfirma der Hebamme (KDfH) eine Rechnung nach der Verordnung über Gebühren für Hebammenhilfe außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung für das Bundesland Bayern (HebGebV) in der jeweils geltenden Fassung. Die Kursteilnehmerin reicht in diesem Fall die Rechnung selbstständig bei ihrer privaten Krankenversicherung ein. Die Kursteilnehmerin wird darauf hingewiesen, eine mögliche Erstattung vorab mit ihrer Krankenversicherung zu klären, da diese nicht von der Hebamme zugesichert werden kann.
Der von der Hebamme angebotene und von der Kursteilnehmerin angenommene Kurs umfasst bei einem Geburtsvorbereitungskurs 14 Zeitstunden bzw. 840 Minuten und bei einem Rückbildungskurs 10 Zeitstunden bzw. 600 Minuten. Dies entspricht jeweils auch der maximalen Kursdauer, die von der gesetzlichen Krankenversicherung vergütet wird. Die Krankenversicherung übernimmt die Kursgebühren in der Regel nur für einen Geburtsvorbereitungskurs pro Schwangerschaft und nur für einen Rückbildungskurs pro Wochenbett – wenn letzterer bis zum Ende des neunten Monats nach der Geburt abgeschlossen wird.
Sollte die Kursteilnehmerin bereits einen anderen Geburtsvorbereitungs- oder Rückbildungskurs besucht haben oder einen Rückbildungskurs nach Ende des neunten Monats nach der Geburt besuchen wollen, kann sie diesen auf Selbstzahler-Basis buchen und muss die gesamte Kursgebühr selbst tragen (siehe Gebühren für gesetzlich Versicherte). Dies muss bei der Buchung mit angegeben werden. Selbstzahlende Kursteilnehmerinnen erhalten von der Abrechnungsfirma der Hebamme (KDfH) eine Rechnung.
Die Kursleistungen können in Präsenz und digital erbracht werden.
3. Teilnahme und Ersatzpflichten
Die Kursteilnehmerin verpflichtet sich, an den in der Kursausschreibung und in der Buchungsbestätigung vermerkten Terminen des jeweiligen Kurses teilzunehmen und die für die Abrechnung erforderlichen Nachweise zu erbringen. Da die Kursstunden in modularen Einheiten stattfinden und aufeinander aufbauen, ist es nicht möglich, eine Kursteilnehmerin während des laufenden Kurses durch eine andere zu ersetzen.
Versäumt die gesetzlich versicherte Kursteilnehmerin schuldhaft einzelne Kursstunden, leistet sie gegenüber der Hebamme Ersatz in Höhe des Betrages, den die Hebamme gegenüber der Krankenversicherung abgerechnet hätte, wenn die Kursteilnehmerin ihre vertragliche Pflicht zur Kursteilnahme erfüllt hätte (siehe 4. Auflistung der Kursgebühren). Für privat versicherte Kursteilnehmerinnen gilt die Ersatzpflicht bei schuldhaftem Versäumnis einer Kursstunde ebenfalls, jedoch lediglich in Höhe der Gebühren für gesetzlich Versicherte. Versäumt die Kursteilnehmerin einzelne oder mehrere Kursstunden aus Gründen, die sie nicht selbst zu vertreten hat (wie z.B. Erkrankung), hat sie dies auf Verlangen durch geeignete Nachweise zu belegen. Selbstzahlende Kursteilnehmerinnen verpflichten sich, die gesamte Kursgebühr zu übernehmen, unabhängig davon, ob und wie viele Kursstunden sie letztendlich teilgenommen haben.
Die Kursteilnehmerin macht bei der Anmeldung vollständige und wahrheitsgemäße Angaben, insbesondere zu Kontakt- und Versicherungsdaten sowie zur Begleitperson, falls angemeldet. Änderungen sind unverzüglich mitzuteilen. Die Kursteilnehmerin bestätigt jede erbrachte Leistung durch Unterschrift auf der Versichertenbestätigung oder im Falle einer Online-Teilnahme ggf. durch eine elektronische Signatur auf der Versichertenbestätigung im PDF-Format, die der Kursteilnehmerin per E-Mail von der Hebamme übermittelt wird und von der Kursteilnehmerin binnen zwei Wochen signiert zurückzusenden ist. Die Kursteilnehmerin informiert die Hebamme außerdem im Vorfeld des Kurses, wenn sie für dieselbe Schwangerschaft bzw. dasselbe Wochenbett bereits eine gleichartige Leistung bei einer anderen Hebamme in Anspruch genommen hat. Bei einem Informationsversäumnis, falschen Angaben, fehlendem Versicherungsschutz oder nicht erfüllten Abrechnungsvoraussetzungen wie die Quittierung der Leistung hat sie die dadurch nicht vergüteten Leistungen zu ersetzen.
Soweit die Kursteilnehmerin nach dieser Vereinbarung eine private Ersatzpflicht trifft, wird die Hebamme ihr nach Abschluss des Kurses eine gesonderte Rechnung stellen, welche nicht bei der Krankenversicherung eingereicht und zurückerstattet werden kann. Eine doppelte Abrechnung mit Krankenkasse und Kursteilnehmerin ist ausgeschlossen.
4. Auflistung der Kursgebühren
Geburtsvorbereitungskurs für Frauen mit Partner-Wochenende:
Gesetzlich versichert: 159,60 €; d.h. 11,40 € pro 60 Minuten Kurseinheit
Privat versichert: 319,20 €
Rückbildungskurs ohne Kind:
Gesetzlich versichert: 114,00 €; d.h. 11,40 € pro 60 Minuten Kurseinheit
Privat versichert: 228,00 €
5. Mitwirkungspflichten und Video-Teilnahme
Die Kursteilnehmerin beachtet die Anweisungen der Hebamme und verhält sich so, dass der Kursbetrieb sowie die Rechte und die Sicherheit der anderen Kursteilnehmerinnen nicht beeinträchtigt werden.
Während des Kurses ist es der Kursteilnehmerin sowie einer ggf. angemeldeten Begleitperson nicht gestattet, selbst oder durch Dritte Aufnahmen und/oder Mitschnitte in Bild und/oder Ton zu fertigen oder fertigen zu lassen, sofern nicht alle betroffenen Personen und die Hebamme zuvor ausdrücklich zugestimmt haben.
Es besteht die Möglichkeit, an einem Kurs oder an einzelnen Kursterminen online teilzunehmen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Kursteilnehmerin der Hebamme rechtzeitig vorab Bescheid gibt, wenn sie dies in Anspruch nehmen möchte. Wenn die Kursteilnehmerin der Hebamme nicht mindestens bis eine Stunde vor Kursbeginn per E-Mail oder SMS Bescheid gegeben hat, dass sie an einer Kursstunde online teilnehmen möchte, kann die Videoteilnahme nicht garantiert werden. Die Kursteilnehmerin bekommt von der Hebamme einen Link für die Videoteilnahme zugesendet. Sie wird hierfür das Programm webPRAX nutzen, für das sich die Kursteilnehmerin weder anmelden noch etwas herunterladen muss, sie muss lediglich auf den Link klicken und bei Möglichkeit Kamera und Mikrofon einschalten, sodass die Hebamme die Teilnahme überprüfen kann. Es empfiehlt sich, eine möglichst aktuelle Browser-Version zu nutzen und eine möglichst stabile Internetverbindung zu haben. Die Kursteilnehmerin schafft die technischen Voraussetzungen für eine Online-Teilnahme auf eigene Kosten. Die Hebamme kann einen reibungslosen technischen Ablauf nicht garantieren.
Zugangsdaten, Videos und sonstige Kursmaterialien, die der Kursteilnehmerin zur Verfügung gestellt werden, sind persönlich und dürfen nicht weitergegeben, veröffentlicht oder vervielfältigt werden.
6. Begleitperson im Geburtsvorbereitungskurs
Im Geburtsvorbereitungskurs für Frauen mit Partner-Wochenende können 6 festgelegte Kursstunden von den insgesamt 14 Kursstunden zusammen mit einer Begleitperson wahrgenommen werden. Wenn diese Leistung in Anspruch genommen wird, stellt die Hebamme über ihre Abrechnungsfirma (KDfH) hierfür eine gesonderte Rechnung.
Die angemeldete Begleitperson erklärt verbindlich, an den in der Kursausschreibung und in der Buchungsbestätigung vermerkten 6 Partner-Kursstunden des Geburtsvorbereitungskurses teilzunehmen. Nur für diese Leistung wird zwischen der Hebamme, der Kursteilnehmerin und der Begleitperson ein einmaliges Honorar in Höhe von 120,00 € vereinbart (in der Kursausschreibung "Partnergebühr" genannt), welches auch bei Nichterscheinen fällig wird.
Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei dieser Leistung nicht um eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung nach dem Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe gemäß § 134a SGB V handelt, weswegen sie nicht über die Hebamme mit der Krankenversicherung abgerechnet werden kann. Einzelne Krankenversicherungen können im Rahmen freiwilliger Satzungsleistungen eine (teilweise) Erstattung vorsehen, welche von der Kursteilnehmerin bzw. ihrer Begleitperson selbst beantragt werden, von der Hebamme jedoch nicht garantiert werden kann.
7. Änderung/Absage des Kurses seitens der Hebamme
Die Hebamme behält sich vor, Zeit, Ort, Kursleitung oder die Durchführungsform (in Präsenz/online) des Kurses bzw. einzelner Kurstermine zu ändern, sofern die Änderung für die Kursteilnehmerin zumutbar ist. Die Hebamme wird die Kursteilnehmerin im Falle einer Änderung rechtzeitig hierüber informieren.
Die Hebamme ist berechtigt, den Kurs oder einzelne Kurstermine aus wichtigen Gründen, wie etwa höherer Gewalt, zu geringer Teilnehmerinnenzahl oder Erkrankung auch kurzfristig abzusagen. Die Hebamme wird sich bei Ausfall des gesamten Kurses oder einzelnen Kursterminen um einen Ersatztermin bemühen, kann diesen jedoch nicht garantieren. Bei Verhinderung kann sie sich außerdem durch eine andere Hebamme vertreten lassen, eine Vertretung wird jedoch nicht garantiert.
Für nicht erbrachte und nicht nachgeholte Leistungen werden bereits gezahlte Beträge wie das Begleitpersonenhonorar vollständig bzw. anteilig – je nachdem, um wie viele Leistungen es sich handelt – erstattet.
8. Widerruf, Rücktritt und Kündigung
Die Kursteilnehmerin hat das Recht, den Vertrag über die Teilnahme am gebuchten Geburtsvorbereitungs- oder Rückbildungskurs binnen 14 Tagen ab Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen durch eine formlose E-Mail an die Hebamme Janka Pfromm-Kappen (hebamme@janka-kappen.de) zu widerrufen.
Die Kursteilnehmerin kann ihre Anmeldung außerdem bis vier Wochen vor Kursbeginn in Textform kostenfrei stornieren. Bei einer späteren Stornierung ist die Kursteilnehmerin verpflichtet, einen pauschalierten Ersatz für den entstandenen Ausfall in Höhe der in Punkt 4 genannten gesamten Kursgebühr für gesetzlich Versicherte zu leisten, wenn der Kursplatz nicht anderweitig vergeben werden kann. In begründeten Härtefällen (z.B. Frühgeburt im Falle eines Geburtsvorbereitungskurses) kann die Hebamme auf die Ersatzzahlung ganz oder teilweise verzichten. Der Härtefall ist auf Verlangen durch einen geeigneten Nachweis zu belegen.
Bereits gezahlte Beträge wie das Begleitpersonenhonorar werden im Falle eines wirksamen Widerrufs oder einer fristgerechten Stornierung von der Hebamme zurückerstattet.
Der Vertrag wird für die gesamte Dauer des gebuchten Kurses geschlossen. Eine ordentliche Kündigung während der Kurslaufzeit ist ausgeschlossen. Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt, was jedoch auf Verlangen durch geeignete Nachweise zu belegen ist.
Diese Regelungen gelten entsprechend auch für die Anmeldung einer Begleitperson, d.h. auch hier wird bei einer Stornierung nach vier Wochen vor Kursbeginn eine Ersatzzahlung in Höhe des Begleitpersonenhonorars fällig, wenn der Platz nicht anderweitig vergeben werden kann, mit ggf. einer Ausnahme in Härtefällen.
9. Haftung
Die Hebamme haftet für die Leistungserbringung im vereinbarten Leistungsrahmen nach den gesetzlichen Bestimmungen und verfügt hierfür über eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung.
Werden eine Ärztin / ein Arzt, eine Klinik oder ein Krankentransport hinzugezogen, entstehen jeweils eigenständige Behandlungs- bzw. Vertragsverhältnisse; für deren Leistungen haftet die Hebamme nicht. Ärztliche bzw. klinische Leistungen sind ausdrücklich nicht Gegenstand dieser Vereinbarung.
Für Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Wertsachen und persönlicher Gegenstände der Kursteilnehmerin oder ihrer Begleitperson haftet die Hebamme nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Im Übrigen tragen Kursteilnehmerin und Begleitperson die Verantwortung für sich selbst, soweit Schäden nicht auf einer Pflichtverletzung der Hebamme beruhen.
Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu:
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Die Hebamme/Hebammenpraxis weist die Teilnehmerin auf folgendes hin: Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie der Hebamme mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder per E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Die Hebamme/Hebammenpraxis hat alle Zahlungen, die sie von der Teilnehmerin erhalten hat, unverzüglich, spätestens aber binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf eingegangen ist. Hat die Teilnehmerin verlangt, dass die Dienstleistung bereits während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hat diese an die Hebammenpraxis einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt in Anspruch genommenen Dienstleistung entspricht.